April 2023: Das ändert sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

14.04.2023

Seit dem 1. April 2023 gelten neben dem 49-Euro-Ticket und der AKW-Abschaltung neue Gesetze und Regelungen bezüglich des Gehalts, die für einige Beschäftigte in Deutschland überwiegend Folgendes bedeuten: mehr Geld im Portemonnaie. Was Arbeitgeber, Personaler und Lohnbuchhalter jetzt wissen und beachten müssen, hat anyworks für dich kurz und übersichtlich zusammengefasst.

Lohnerhöhung im Bauhauptgewerbe

Entsprechend des Tarifvertrags der IG Bau (Beschluss Ende 2021) steigen für rund 890.000 Beschäftigte im Bauhauptgewerbe die Löhne. Konkret heißt dies, dass sie in den alten Bundesländern um 2,0 % und in den neuen Bundesländern um 2,7 % angehoben werden. Darüber hinaus profitieren auch Auszubildende von einer Erhöhung der Ausbildungsvergütung (West: + 15,00 € im ersten Ausbildungsjahr; Ost: + 25,00 € im ersten Ausbildungsjahr sowie + 35,00 € im zweiten bis vierten Ausbildungsjahr).
Diese Tarifanpassung ist nach November 2021 (West: + 2,0 %; Ost: + 3,0 %) und April 2022 (West: + 2,2 %; Ost: + 2,8 %) die dritte und letzte Entgeltsteigerung und Resultat einer der „schwierigsten Tarifverhandlungen seit Jahren“ (laut Arbeitgebern).

Lohnerhöhung für Maler und Lackierer

Auch Maler und Lackierer können sich ab diesem Monat über eine Lohnerhöhung freuen. Kurz vor dem Jahresende 2022 wurde eine Einigung zwischen Arbeitgebern und der Gewerkschaft für die rund 150.000 Maler und Lackierer in Deutschland erzielt. Der Mindestlohn I (Helfer) steigt ab diesem Monat auf 12,50 € und der Mindestlohn II auf 14,50 €.
Bereits Januar 2023 gab es eine Erhöhung der Tariflöhne um 5 %. Genau ein Jahr später, also Januar 2024, werden diese Löhne um weitere 2,6 % angehoben. Darüber hinaus steigt der Mindestlohn I im April 2024 auf 13,00 € und der Mindestlohn II auf 15,00 €.

Änderung beim Lohnsteuerabzug

Das Bundesfinanzministerium teilte unlängst mit, dass nun die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 angewendet werden. In diesem Zusammenhang werden die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 € sowie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.260 €, die seit dem 1. Januar 2023 gelten, durch das Jahressteuergesetz 2022 berücksichtigt. Das heißt, dass Angestellte oder Beamte durch die höheren Steuerfreibeträge mit einem höheren Netto-Gehalt und demzufolge mit mehr Geld auf ihrem Konto rechnen können.


Lohnerhöhung für Leihbeschäftigte

Im Zuge der Rechtsverordnung hat das Bundesarbeitsministerium (Fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, vom 20. Dezember 2022; gültig von Januar 2023 bis März 2024) beschlossen, dass Leiharbeiter mehr für ihre Tätigkeiten verdienen sollen. Dies wurde zwischen den DGB-Gewerkschaften und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (kurz: iGZ) ausgehandelt. Speziell ab diesem Monat gilt dies allerdings nur für die Entgeltgruppen EG 1, EG 2a sowie EG 2b. Die Entgelterhöhung gestaltet sich wie folgt:

Entgeltgruppe
EG 1
EG 2a
EG 2b
Stundenlohn13,00 €13,20 €13,50 €
nach 9 Monaten
(1,5 % Erhöhung)
13,20 €13,40 €13,70 €
nach 12 Monaten
(3 % Erhöhung)
13,39 €13,60 €13,91 €

Die vollständige Ost-West-Angleichung der Löhne von Zeitarbeitern erfolgte bereits zum 1. April 2021. Die Entgelttabelle Ost entfällt demzufolge.

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