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Über Buchhaltung
Software und Tools für die Buchhaltung finden
Moderne Buchhaltungssoftware organisiert alle anfallenden Aufgaben der Buchhaltung und vereinfacht und automatisiert alltägliche Arbeitsprozesse – von der fehlerfreien Buchung von Einnahmen und Ausgaben bis zum fristgerechten Versand von elektronischen Meldungen an die Finanzbehörden.
Bewährte Programme wie sevDesk oder Sage ERP vereinen nutzerfreundliche Bedienoberflächen mit professionellen Buchhaltungsfunktionen, die eine effiziente Buchführung ermöglichen und die kollaborative Zusammenarbeit aller Unternehmensabteilungen verbessern.
Dank vielseitiger Anbindungen ist Buchhaltungssoftware eine ideale Ergänzung zu anderen digitalen Softwarelösungen. Buchhaltungs- und Rechnungsprogramme integrieren häufig CRM-Funktionen und/oder bieten Schnittstellen zu CRM-Systemen. Verknüpfungen zum Onlinebanking erleichtern das Finanzmanagement. Außerdem: Besonders in größeren Unternehmen und Konzernen ist Buchhaltungssoftware oft ein Modul des ERP-Systems.
Buchhaltungssoftware vielseitig einsetzen
Buchführungsprogramme enthalten Funktionen für alle Teilbereiche der Buchhaltung, darunter die Finanzbuchhaltung, die Lohnbuchhaltung, die Anlagenbuchhaltung oder das Mahnwesen. Zu den wichtigsten Modulen der elektronischen Buchhaltung zählen unter anderem:
- Einfache und doppelte Buchführung
- Erfassung und Verwaltung von Belegen
- Buchung von Vor- und Umsatzsteuern
- Offene-Posten-Verwaltung
- Inventarverwaltung
- Anlagenbuchhaltung
- Datenübergabe an Finanz- und Steuerberater
- Erstellung und Analyse von Berichten und Auswertungen
- Anbindungen zum Onlinebanking
- Erstellung von Rechnungen
Während die meisten Buchhaltungsanwendungen das Rechnungsmanagement bereits inkludieren, gibt es auch speziell darauf ausgelegte Fakturasoftware.
Vorteile von Buchhaltungsprogrammen
Eine fehlerfreie Buchführung bildet die Basis für den Erfolg jedes Unternehmens – unabhängig von der Unternehmensgröße oder der Branchenzugehörigkeit.
Software für die Buchhaltung liefert Klein- und Großunternehmern zu jeder Zeit eine präzise Übersicht über die aktuelle Finanzlage ihres Unternehmens. Dank der digitalen Erfassung aller relevanten Kennzahlen eröffnet Buchhaltungssoftware die Option, signifikante Veränderungen aus vergangenen Geschäftsmonaten zu analysieren und Prognosen für den zukünftigen Erfolg abzugeben. Aussagekräftige Vergleiche von auserwählten Zeiträumen sind mit wenigen Mausklicks erstellt. Integrierte Schnittstellen wie DATEV übermitteln vertrauliche Geschäftsdaten verschlüsselt an Steuer- oder Finanzberater. Buchhaltungssoftware dokumentiert den gesamten Zahlungsverkehr zentral in einer Anwendung, während intelligente Assistenzfunktionen Fehler im Belegmanagement sowie fehlerhafte Vorgänge im Onlinebanking rechtzeitig aufspüren und verhindern.
So verringert Buchhaltungssoftware nicht nur den Arbeits- und Zeitaufwand, sondern ebnet auch den Weg zu einer einwandfreien und rechtskonformen Buchführung:
- Buchhaltung in Rekordzeit erledigen
- Daten mit wenig Aufwand erfassen und verwalten
- Fehler durch digitale Assistenten vermeiden
- Buchführung rechtskonform abwickeln
Buchhaltung online oder offline erledigen
Klein- und Großunternehmer, Selbstständige oder Freiberufler finden mit anyworks sowohl moderne SaaS-Lösungen wie Billomat oder BuchhaltungsButler als auch klassische Buchhaltungssoftware wie lexoffice XL, Datev oder QLM Costing. Flexible Cloud- und SaaS-Lösungen gewähren einen ortsunabhängigen Zugang zu allen Buchhaltungsfunktionen. Als Buchhaltungsmodell der Zukunft bietet die Online-Buchhaltung regelmäßige Updates, die die Aktualität der Software garantieren und neue Regelungen und Gesetze automatisch berücksichtigen. Insbesondere für kleine Unternehmen mit begrenzten Personalressourcen sind SaaS-Lösungen ideal, um die Buchhaltung eigenständig und kostengünstig zu erledigen.
Wer unterliegt der Buchführungspflicht?
Die Buchführungspflicht wird im Handelsgesetzbuch festgehalten und gibt Auskunft darüber, welche Art von Buchführung ausgeführt werden muss. Es wird zwischen der doppelten Buchführung einschließlich Bilanzen und Gewinn-und-Verlust-Rechnung (kurz: GuV) und der einfachen Buchführung in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz: EÜR) unterschieden.
Gehören Unternehmen Gesellschaften wie einer GmbH, AG oder UG an, sind sie immer zu der doppelten Buchführung verpflichtet. Auch Personengesellschaften wie die OHG oder KG sind immer im vollem Umfang buchführungspflichtig. Gewerbliche Unternehmer sind nur dann buchführungspflichtig, wenn das Unternehmen im Wirtschaftsjahr mehr als 600.000 € Umsatz oder mehr als 60.000 € Gewinn erzielt. Freiberufler unterliegen nie der Buchführungspflicht, d. h., eine EÜR reicht für sie in der Regel aus. Dennoch ist es empfehlenswert, die Buchhaltung freiwillig auszuweiten, um alle Kennzahlen und Finanzen vollständig einzusehen.