Mai 2023: Diese Änderungen solltest du diesen Monat kennen

05.05.2023

Alles neu macht der Mai.
Auch im Wonnemonat Mai gibt es einige Neuerungen in Deutschland, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruflich wie auch privat wissen sollten. Dies sind besonders Änderungen in finanzieller Hinsicht, die viele Verbraucher betreffen. anyworks fasst alle wichtigen Punkte für dich zusammen.

Erhöhung des Mindestlohns von Pflege-Berufen

Entsprechend der "Fünften Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche" wurde eine stufenweise Erhöhung des Mindestlohns für Mitarbeiter im Pflegebereich festgelegt. Bereits am 1. Oktober 2022 wurde so der Mindestlohn auf 12,00 € je Stunde deutlich erhöht. Seit dem 1. Mai 2023 erhalten ausgebildete Pflegefachkräfte 17,65 € je Stunde. Auszubildende und ungelernte Pflegekräfte profitieren ebenfalls von dieser Mindestlohnerhöhung. Pflegefachkräfte ab dem ersten Ausbildungsjahr bekommen 14,90 € je Stunde und Pflegehilfskräfte 13,90 € je Stunde.
Darüber hinaus sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, auch die Wegezeiten, die Pflegekräfte zwischen mehreren Patienten oder zwischen den Räumlichkeiten des Betriebs zurücklegen, entsprechend dem Mindestlohn zu zahlen. Zudem müssen Arbeitgeber für die Zeiten des Bereitschaftsdienstes mindestens 40 % des Mindestentgelts zahlen.
Die letzte Stufe der Mindestlohnerhöhung ist für den 1. Dezember 2023 vorgesehen.

Deutschlandticket startet

Nach dem immensen Erfolg des 9-Euro-Tickets im letzten Jahr und dem großen Verlangen vieler Bürger, ein derartiges Angebot dauerhaft nutzen zu wollen, konnte bereits im letzten Monat das Deutschlandticket, auch 49-Euro-Ticket genannt, erworben werden. Sei dem 1. Mai können nun Besitzer dieses Tickets deutschlandweit alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs nutzen. Lediglich der Fernverkehr, also die Nutzung von ICE und IC, ist davon ausgenommen.
Besonders für Pendler bedeutet dies eine enorme finanzielle Entlastung, da das Deutschlandticket auch als Jobticket verwendet werden kann. Unterstützen Unternehmen ihre Mitarbeiter dabei und geben einen Zuschuss, wird dies auch vom Bund gefördert.
Doch Achtung: Bei dem Deutschlandticket musst du einige Besonderheiten beachten, die sich teilweise vom 9-Euro-Ticket unterscheiden:

  • Das Ticket kann nur online erworben werden: über die Apps der Verkehrsunternehmen sowie über die Deutschlandticket-App.
  • Das Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar.
  • Das Ticket kann nur innerhalb eines Abonnements gekauft werden. Das heißt, willst du es nicht mehr nutzen, musst du das Abo kündigen. Verfügst du bereits über ein bestehendes Abo deines Verkehrsunternehmens, kannst du dies problemlos in ein Abo des Deutschlandtickets umstellen.
  • Der Preis des Deutschlandtickets kann sich noch verändern. Aktuell handelt es sich um einen Einführungspreis.

Digital Markets Act tritt in Kraft

Der Digital Markets Act (das Gesetz über digitale Dienste und Märkte) ist seit dem 2. Mai 2023 in Kraft und gibt strenge Richtlinien für Online-Plattformen wie Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Online-Marktplätze und Anbieter von Betriebssystemen vor. Diese Regelungen gelten innerhalb der EU und sollen einen fairen Wettbewerb und Transparenz dieser Tech-Giganten gewährleisten. Dabei werden personalisierte Werbung bzw. die genaue Nachverfolgung von Nutzern zu Zwecken des Werbetrackings und die Selbstbevorzugung der einzelnen Plattformen stark eingeschränkt. Nutzer von digitalen Geräten sollen zudem die Möglichkeit haben, vorinstallierte Apps löschen zu können.
Die Plattformbetreiber müssen die neuen Vorgaben in ihrem Unternehmen bis spätestens 6. März 2024 umsetzen. Im Falle, Apple, Google, Amazon & Co. halten sich nicht an diese Richtlinien, drohen diesen Sanktionen; im schlimmsten Fall kann das Unternehmen in der EU sogar zerschlagen werden.


Einmalzahlung im Bauhauptgewerbe

Gemäß dem aktuell gültigen Tarifvertrag erhalten Angestellte im Bauhauptgewerbe nach der Lohnerhöhung im April in diesem Monat eine Sonderzahlung über 450 €. Diese Prämie wird zusammen mit dem Mai-Gehalt fällig und betrifft nur Angestellte in den alten Bundesländern.
Übrigens: Bis spätestens 2026 soll eine Angleichung des Einkommens im Westen und Osten erreicht werden.

Einmalzahlung für Maler & Lackierer

Bereits Ende 2022 haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber von Malern und Lackierern auf einen neuen Tarif festgelegt. Dieser beinhaltet neben einer Lohnerhöhung auch eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 600 €, die spätestens diesen Monat mit dem Gehalt ausgezahlt werden muss (es sei denn, sie wurde in den letzten Monaten bereits ausgezahlt). Diese Sonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Teilzeitkräfte bekommen die Prämie anteilig und Auszubildende 180 € pauschal.

Einmalzahlung in der Papier- und Kunststoffindustrie

Mitte April einigten sich die Gewerkschaft Verdi und der Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung nach der fünften Verhandlungsrunde auf eine Sonderzahlung über 1.000 €. Diese steuer- und abgabenfreie Prämie soll mit dem Mai-Gehalt an alle Beschäftigte der deutschen Papier-, Pappe- und Kunststoffindustrie ausgezahlt werden.

Sinkende Gaspreise

Im Mai sinken die Gaspreise in Deutschland, da sich die diesbezügliche Preisentwicklung im Großhandel weiterhin entspannt. Das Portal gasvergleich.com berichtet, dass die Energiepreise für Gas in den vergangenen Wochen weiter gesunken sind und nun einen „mehrmonatigen Tiefstand erreicht“ haben. Energieunternehmen wie GASAG haben in diesem Zusammenhang bereits angekündigt, die Arbeitspreise für Gas ab dem 1. Mai 2023 auf 8,32 Cent je Kilowattstunde zu senken. Damit liegt dieser Preis unter dem Geltungsbereich der Gaspreisbremse (dieser liegt bei 12 Cent pro Kilowattstunde).
Diese Entwicklung ist sowohl bei Unternehmen als auch Privatverbrauchern eine positive Nachricht und sorgt für finanzielle Entlastung.

Corona-Warn-App

In Folge der wachsenden Immunität in der Bevölkerung und den wegfallenden Regeln wurde zum 30. April eine grundlegende Funktion der Corona-Warn-App eingestellt. Das Robert-Koch-Institut teilte mit, dass es fortan keine Kontaktverfolgung und Warnung hinsichtlich eines erhöhten Infektionsrisikos des Corona-Virus gibt. Darüber hinaus soll die App ab dem 1. Juni 2023 in einen Ruhe-Modus versetzt werden. Benutzer können die App jedoch weiterhin als Nachweis ihrer Impfzertifikate nutzen.

anyworks-Tipp

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